Verständnis der Pausengesetze in Malaysia: Das Arbeitsgesetz von 1955
In Malaysia werden Pausen und Arbeitszeiten hauptsächlich durch das Arbeitsgesetz von 1955 geregelt, das am 1. Januar 2023 erheblich geändert wurde. Dieses Gesetz gilt für Arbeitnehmer in Peninsular Malaysia und Labuan, wobei bestimmte Bestimmungen nicht für Personen gelten, die monatlich mehr als RM4.000 verdienen, außer für Hilfsarbeiter. Das Gesetz schreibt vor, dass die reguläre Arbeitszeit 45 Stunden pro Woche nicht überschreiten darf, eine Reduzierung von zuvor 48 Stunden, und die tägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden begrenzt ist.
Eine wichtige Bestimmung ist die Anforderung an Pausen: Arbeitnehmer dürfen nicht mehr als fünf aufeinanderfolgende Stunden ohne eine Mindestpause von 30 Minuten arbeiten. Für einen 8-Stunden-Arbeitstag sind mindestens 45 Minuten unbezahlte Ruhezeit üblich. Es ist wichtig für Arbeitgeber zu beachten, dass diese Pausenzeiten nicht in die Berechnung der 45-Stunden-Arbeitswoche einfließen und in der Regel unbezahlte Zeit sind, es sei denn, im Arbeitsvertrag ist etwas anderes festgelegt.