Verständnis der Überstundenregelung in Malaysia: Das Beschäftigungsgesetz von 1955
Die Berechnung von Überstunden in Malaysia unterliegt dem Beschäftigungsgesetz von 1955, das zum 1. Januar 2023 erheblich geändert wurde. Das Gesetz legt die maximalen normalen Arbeitszeiten auf 8 Stunden pro Tag und 45 Stunden pro Woche fest, reduziert von 48 Stunden, um die Work-Life-Balance zu fördern. Mitarbeiter dürfen nicht mehr als fünf aufeinanderfolgende Stunden ohne eine Ruhezeit von mindestens 30 Minuten arbeiten, und die gesamte Arbeitszeit darf 10 Stunden pro Tag nicht überschreiten.
Das Gesetz setzt strenge Grenzen für Überstunden und begrenzt diese auf 104 Stunden pro Monat. Arbeiten an Ruhetagen oder Feiertagen zählen nicht zu diesem Limit, sondern konzentrieren sich stattdessen auf Ausgleichsvergütungen. Arbeitgeber, die gegen diese Vorschriften verstoßen, können mit Geldstrafen von bis zu RM50.000 pro Verstoß rechnen, was die Bedeutung der Compliance unterstreicht. Diese Aktualisierungen spiegeln Malaysias Engagement wider, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und eine faire Vergütung für geleistete Überstunden sicherzustellen.