Verständnis von Dienstleistungsverträgen in Polen
In Polen unterliegen Dienstleistungsverträge typischerweise dem Zivilrecht, wie "umowa zlecenie" (Auftragsvertrag) und "umowa o dzieło" (Werkvertrag). Diese Verträge unterscheiden sich von Arbeitsverträgen, da sie die Autonomie des Dienstleisters betonen und keinen Anspruch auf Arbeitnehmerleistungen gewähren. Es ist entscheidend, dass diese Verträge den Arbeitsumfang, die beteiligten Parteien und die Vergütung klar definieren, wobei der Fokus auf den Ergebnissen und nicht auf festen Arbeitszeiten oder hierarchischer Aufsicht liegt.
Die Fehlklassifizierung von Arbeitnehmern ist ein erhebliches Problem, mit potenziellen finanziellen Strafen von bis zu 30.000 PLN pro Arbeitnehmer, wenn ein Dienstleister als Arbeitnehmer eingestuft wird. Um diese Risiken zu mindern, sollten Unternehmen gründliche Prüfungen der Dienstleisterverhältnisse durchführen und Praktiken vermeiden, die auf ein Arbeitsverhältnis hindeuten, wie z.B. die Bereitstellung von Geräten oder die Festlegung fester Arbeitszeiten. Ab Juli 2026 wird die polnische Staatliche Arbeitsinspektion die Befugnis haben, zivilrechtliche Verträge als Arbeitsverträge neu zu klassifizieren, was die Einhaltung noch wichtiger macht.