Wichtige Funktionen zur Einhaltung der vietnamesischen Steuervorschriften
Um die Einhaltung der vietnamesischen Steuergesetze sicherzustellen, muss eine Rechnungs-App vollständig mit den gesetzlichen Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung übereinstimmen, die seit dem 1. Juli 2022 für die meisten Unternehmen gelten. Jüngste Aktualisierungen, einschließlich Dekret 70/2025/ND-CP und Rundschreiben 32/2025/TT-BTC, verfeinern diese Anforderungen weiter, die ab dem 1. Juni 2025 in Kraft treten.
- Obligatorisches E-Rechnungsformat: Die App muss Rechnungen im rechtlich bindenden XML-Format erstellen, wobei oft eine PDF-Kopie zur Verfügung gestellt wird.
- Digitale Signaturen: Elektronische Rechnungen erfordern in der Regel eine sichere digitale Signatur zur Authentifizierung des Ausstellers und zur Verhinderung von Manipulationen. Diese Signatur muss innerhalb eines Tages nach Ausstellung der Rechnung angewendet werden.
- Steuerbehörden-Codes: Verstehen Sie die zwei Arten von E-Rechnungen:
- Authentifizierte E-Rechnungen: Diese erhalten einen Authentifizierungscode von der Steuerbehörde (Allgemeine Steuerbehörde - GDT), bevor sie an den Käufer gesendet werden. Größere oder risikobehaftete Unternehmen verwenden in der Regel diesen Typ.
- Unauthentifizierte E-Rechnungen: Diese werden direkt an den Käufer gesendet, wobei die Rechnungsdaten am selben Tag der Ausstellung an die GDT übermittelt werden.
- Obligatorischer Inhalt: Rechnungen müssen spezifische Details wie die Namen, Adressen und Steuercodes von Verkäufer und Käufer, Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum und umfassende Transaktionsdetails einschließlich Beschreibung der Waren/Dienstleistungen, Menge, Einzelpreis und Mehrwertsteuersatz enthalten. Alle Texte müssen hauptsächlich in Vietnamesisch verfasst sein, mit Übersetzungen in anderen Sprachen in Klammern und kleinerer Schriftgröße.
- Mehrwertsteuerberechnung und -berichterstattung: Die App sollte die Mehrwertsteuer (MwSt.) genau berechnen. Vietnam verwendet hauptsächlich ein "Gutschriftverfahren" zur Berechnung der MwSt., das es ermöglicht, die Vorsteuer mit der Umsatzsteuer zu verrechnen, was für ausländisch investierte Unternehmen üblich ist. Der reguläre MwSt.-Satz beträgt 10 %, obwohl bis zum 31. Dezember 2026 eine vorübergehende Senkung auf 8 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt.