Erstellen konformer Rechnungen für Indonesien
Die Gewährleistung, dass Ihre Rechnungen den indonesischen Steuervorschriften entsprechen, ist von größter Bedeutung, insbesondere für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen (Pengusaha Kena Pajak oder PKP) mit einem Jahresumsatz von über 4,8 Milliarden IDR. Für diese Unternehmen verlangt Indonesien ein elektronisches Rechnungsstellungssystem namens e-Faktur, das vorschreibt, dass Rechnungen elektronisch über das System der Regierung ausgestellt und von der Generaldirektion für Steuern (DGT) genehmigt werden müssen, bevor sie an Kunden gesendet werden. Konforme e-Faktur-Rechnungen müssen eine eindeutige Seriennummer (Nomor Seri Faktur Pajak oder NSFP) und einen QR-Code zur Überprüfung enthalten. Wichtige Details sind die Steueridentifikationsnummern (NPWP) des Lieferanten und des Kunden, Transaktionsdetails, aufgeschlüsselte Waren/Dienstleistungen, Beträge und die geltende Mehrwertsteuer (MwSt.), die derzeit 11 % beträgt, aber 2025 auf 12 % steigen wird. Papier- oder nicht genehmigte elektronische Rechnungen sind für Mehrwertsteuerzwecke rechtlich nicht gültig.