Überblick über die Grundlagen der Überstunden in Pennsylvania
Die Überstundenvergütung in Pennsylvania unterliegt dem Pennsylvania Minimum Wage Act von 1968, der eng mit dem bundesstaatlichen Fair Labor Standards Act (FLSA) verbunden ist. Bei Abweichungen gilt jedoch der für die Arbeitnehmer günstigere Standard. Nicht von der Ausnahmeregelung betroffene Arbeitnehmer in Pennsylvania haben Anspruch auf Überstundenvergütung in Höhe von 1,5-fach ihres regulären Lohns für alle Stunden, die über 40 in einer Arbeitswoche hinausgehen. Dies wird allgemein als "Zeit und ein halbes" bezeichnet.
Es ist wichtig zu beachten, dass Pennsylvania keine Überstundenvergütung für Stunden, die über acht in einem Tag hinausgehen, vorschreibt und auch keine Doppelvergütung verlangt. Darüber hinaus dürfen Arbeitgeber im privaten Sektor keine Freizeitausgleichszeiten anstelle von Überstundenvergütung gewähren. Der Mindestüberstundenlohn wird auf der Grundlage des Mindestlohns des Staates von $7,25 pro Stunde berechnet, was zu einem Satz von $10,88 pro Stunde führt.