Verständnis der bundesstaatlichen Überstundenregelungen: Die Motor Carrier Exemption
Das Bundesgesetz über faire Arbeitsstandards (FLSA) schreibt im Allgemeinen Überstundenvergütung in Höhe von 1,5-mal dem regulären Satz für Stunden vor, die über 40 in einer Arbeitswoche hinausgehen. Die Motor Carrier Exemption (FLSA Abschnitt 13(b)(1)) befreit jedoch häufig Lkw-Fahrer von dieser Anforderung. Diese bundesstaatliche Ausnahme gilt für Fahrer, die von Motor Carriern beschäftigt sind, die Fahrzeuge über 10.000 Pfund betreiben und Aufgaben ausführen, die die Sicherheit des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen betreffen. Zu diesen Rollen können Fahrer, Fahrershelfer und Mechaniker gehören, die an Fahrzeugen im zwischenstaatlichen Handel arbeiten.
Wichtig ist, dass der Begriff „zwischenstaatlicher Handel“ weit gefasst ist; ein Fahrer könnte bis zu vier Monate von der Ausnahme befreit sein, wenn ihm Aufgaben zugewiesen werden, die mit dem Transport von Gütern über Staatsgrenzen verbunden sind. Fahrer, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (GVWR) von 10.000 Pfund oder weniger nutzen, sind jedoch nicht befreit und müssen für Stunden über 40 pro Woche Überstundenvergütung erhalten. Diese Ausnahme gilt nicht für Rollen wie Dispatcher oder Büropersonal, die keinen direkten Einfluss auf die Sicherheit des Fahrzeugs haben.