Verstehen der französischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung
Frankreich hat ein verpflichtendes System zur elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnung) für alle Unternehmen eingeführt, mit einer schrittweisen Einführung, die sowohl B2B- als auch B2G-Transaktionen betrifft. Der Übergang zur E-Rechnung begann mit den Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmen und der Regierung (B2G), die seit dem 1. Januar 2020 über die Plattform Chorus Pro für alle öffentlichen Beschaffungen verpflichtend sind. Dies schuf eine grundlegende Infrastruktur für das breitere Mandat.
Die Verpflichtungen zur E-Rechnung und E-Berichterstattung im B2B-Bereich sollen am 1. September 2026 beginnen. Diese schrittweise Umsetzung soll den Unternehmen ausreichend Zeit geben, ihre Systeme und Prozesse anzupassen. Die wichtigsten Fristen für die Einhaltung sind:
- 1. September 2026: Alle in Frankreich umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Gleichzeitig sind große und mittelständische Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen und die Verpflichtungen zur E-Berichterstattung zu erfüllen.
- 1. September 2027: Das Mandat wird auf kleine und Kleinstunternehmen ausgeweitet, die E-Rechnungen ausstellen und E-Berichterstattung durchführen müssen.
Diese Vorschriften betreffen hauptsächlich inländische B2B-Transaktionen zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Frankreich. Darüber hinaus ist eine E-Berichterstattung für grenzüberschreitende B2B- und B2C-Transaktionen erforderlich. Bei Nichteinhaltung können Strafen verhängt werden, wie z.B. 50 € pro Rechnung bei Verstößen gegen die E-Rechnung, begrenzt auf 15.000 € pro Jahr, und 250 € pro Übertragung bei der E-Berichterstattung, mit einer Obergrenze von 45.000 € pro Jahr für Partner-Dematerialisierungsplattformen (PDPs), jedoch ohne Obergrenze für Standardsteuerpflichtige.