Hauptmerkmale eines tschechisch-konformen Rechnungsstellers
Ein tschechisch-konformer Rechnungssteller muss spezifische gesetzliche Anforderungen einhalten, einschließlich Pflichtfelder und Mehrwertsteuervorschriften, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen gesetzeskonform arbeitet. Rechnungen müssen in der Regel innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Kalendermonats, in dem die steuerpflichtige Lieferung erfolgt ist oder die Zahlung eingegangen ist, ausgestellt werden, je nachdem, was früher ist.
- Lieferanten- und Kundeninformationen: Vollständiger Name, Adresse und Steueridentifikationsnummer (DIČ) beider Parteien (wenn umsatzsteuerpflichtig). Für Nicht-Umsatzsteuerpflichtige ist die Unternehmensregistrierungsnummer (IČO) erforderlich.
- Eindeutige Identifikation: Eine eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer.
- Datumsangaben: Ausstellungsdatum, Datum der steuerpflichtigen Lieferung (falls abweichend) und Fälligkeitsdatum.
- Beschreibung von Waren/Dienstleistungen: Klare Beschreibung, Menge und Einzelpreis der Waren oder Dienstleistungen.
- Finanzielle Aufschlüsselung: Nettobetrag, anwendbarer Mehrwertsteuersatz (z. B. Standard 21 % oder ermäßigt 12 % ab dem 1. Januar 2024), Mehrwertsteuerbetrag und Bruttogesamtbetrag.
- Währung: Wenn in einer Fremdwährung fakturiert wird, sollte der Wechselkurs zum CZK am Ausstellungsdatum angegeben werden.
Das System sollte sowohl die Standard-Umsatzsteuer-Rechnungsstellung als auch Optionen für Nicht-Umsatzsteuerpflichtige unterstützen, wobei klar angegeben werden sollte, dass es sich um einen "neplátce DPH" (Nicht-Umsatzsteuerpflichtigen) handelt, falls zutreffend. Für Beträge unter CZK 10.000 können vereinfachte Rechnungen mit weniger Details zulässig sein.