Verstehen der rumänischen Rechnungsanforderungen für Auftragnehmer
Rumänische Auftragnehmer müssen spezifische E-Rechnungsregelungen einhalten, um die Einhaltung zu gewährleisten und Strafen zu vermeiden. Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle PFA (autorisierte natürliche Personen) das e-Factura-System für Geschäft-zu-Geschäft (B2B) und Geschäft-zu-Regierung (B2G) Transaktionen nutzen. Diese Vorgabe gilt ab Januar 2025 auch für Geschäft-zu-Verbraucher (B2C) Transaktionen. Das e-Factura erfordert, dass Rechnungen in einem standardisierten XML-Format, speziell UBL 2.1 oder CII XML, ausgestellt und über die ANAF (Nationale Agentur für Fiskalverwaltung) Plattform übermittelt werden. Darüber hinaus ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, um diese Rechnungen zu authentifizieren und ihre Legitimität nach rumänischem Recht sicherzustellen.
Harvest bietet eine praktische Lösung für Auftragnehmer, indem es anpassbare Rechnungsvorlagen bereitstellt, die die erforderlichen Steuerinformationen enthalten können. Obwohl Harvest die Ausstellung im XML-Format nicht unterstützt, ermöglicht es Auftragnehmern, spezifische Steueridentifikationsnummern und Mehrwertsteuernummern in ihre Rechnungen aufzunehmen, was für B2G-Transaktionen und beim Liefern an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen entscheidend ist.