Hauptmerkmale für Rechnungs-Apps in Frankreich
Die Wahl einer Rechnungs-App für Frankreich erfordert die Priorisierung von Funktionen, die die Einhaltung der sich entwickelnden Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung des Landes sicherstellen. Eine geeignete App muss die bevorstehende B2B-E-Reform unterstützen, die vorschreibt, dass alle Unternehmen bis zum 1. September 2026 E-Rechnungen empfangen können müssen, wobei große und mittelständische Unternehmen auch verpflichtet sind, sie bis zu diesem Datum auszustellen. Kleine und Kleinstunternehmen folgen, mit einer verpflichtenden Ausstellung bis zum 1. September 2027.
Wichtige Merkmale sind:
- Einhaltung der französischen Rechnungslegungsbestimmungen: Die App sollte Rechnungen erstellen, die den französischen Allgemeinen Steuergesetzen entsprechen, einschließlich neuer obligatorischer Angaben wie der SIREN-Nummer des Kunden und Informationen zur Transaktionsart.
- Unterstützung für Factur-X und UBL-Formate: Diese gehören zu den drei offiziell autorisierten strukturierten elektronischen Formaten (neben UN/CEFACT CII) für B2B-E-Rechnungen in Frankreich, die traditionelle PDFs oder Papier-Rechnungen ersetzen. Factur-X ist eine hybride PDF/A-3-Datei, die ein menschenlesbares PDF mit einer eingebetteten XML-Datendatei kombiniert, während UBL (Universal Business Language) ein XML-basiertes Standardformat für digitale Geschäftsdokumente ist. Beide Formate entsprechen dem europäischen Standard EN 16931.
- Integration mit Chorus PRO: Für B2G (Business-to-Government)-Transaktionen ist Chorus Pro seit Januar 2020 für alle Lieferanten obligatorisch. Die Plattform wird sich in das öffentliche Rechnungsportal (PPF) weiterentwickeln, das zentrale Hub für zukünftige B2B-E-Rechnungen und E-Berichterstattung. Apps sollten direkt mit Chorus Pro oder über eine genehmigte Plattform (PA/PDP) verbunden sein, die mit dem PPF verbunden ist, um eine nahtlose Übertragung und Einhaltung sicherzustellen.