Wichtige Funktionen der Rechnungssoftware für Dänemark
Essenzielle Rechnungssoftware für Dänemark muss die Einhaltung lokaler Vorschriften und nahtlose digitale Austauschmöglichkeiten priorisieren. Die Software muss insbesondere die Anforderungen des dänischen Umsatzsteuergesetzes und der EU-Vorschriften erfüllen, die spezifische Rechnungsinhalte wie fortlaufende Nummerierung, Ausstellungsdatum, vollständige Lieferanten- und Kundendaten, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, klare Beschreibungen von Waren/Dienstleistungen, anwendbare Umsatzsteuersätze und Gesamtbeträge in DKK oder EUR erfordern. Für Geschäft-zu-Regierung (B2G)-Transaktionen ist die elektronische Rechnungsstellung seit 2005 über die NemHandel-Plattform obligatorisch, die mit dem internationalen Peppol-Netzwerk verbunden ist. Während OIOUBL 2.1 einen nationalen Standard darstellt, befindet sich Dänemark im Übergang, Peppol BIS 3.0 zum Kernstandard für die elektronische Rechnungsstellung zu machen, wobei OIOUBL 2.1 bis NemHandel BIS 4 (eine Anpassung an Peppol BIS 4) zwischen 2028 und Mitte 2029 schrittweise abgeschafft wird. Daher sollte robuste Software sowohl die Formate Peppol BIS 3.0 als auch OIOUBL 2.1 unterstützen, um die aktuelle und zukünftige Compliance sicherzustellen.