Verstehen der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung in Dänemark
Dänemark ist seit langem Vorreiter bei der Digitalisierung seiner Rechnungsprozesse, insbesondere im öffentlichen Sektor. Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für Geschäftsbeziehungen mit der Regierung (B2G) wurde 2005 eingeführt, wodurch Dänemark eines der ersten europäischen Länder war, das eine solche Anforderung umsetzte. Dieser wegweisende Schritt zielte darauf ab, die öffentliche Beschaffung zu optimieren und die Effizienz zu steigern. Lieferanten, die Waren oder Dienstleistungen an öffentliche Stellen liefern, müssen Rechnungen elektronisch einreichen, da Papierrechnungen nicht akzeptiert werden.
Der rechtliche Rahmen für die Rechnungsstellung an öffentliche Stellen erfordert die Einhaltung spezifischer strukturierter Formate, hauptsächlich Peppol BIS Billing 3.0 und OIOUBL 2.1, die beide den europäischen E-Rechnungsstandard (EN 16931) erfüllen. Die nationale digitale Infrastruktur, NemHandel, wurde eingerichtet, um diese Anforderung zu unterstützen, und ist mit dem breiteren Peppol-Netzwerk verbunden, was flexible Einreichungsmethoden ermöglicht.
Neueste Entwicklungen, wie das Gesetz über digitale Buchführung, das 2022 verabschiedet wurde, haben den Umfang der digitalen Anforderungen erheblich erweitert. Während es derzeit keine obligatorische E-Rechnungspflicht für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B) gibt, verlangt das Gesetz, dass Unternehmen zertifizierte digitale Buchführungssysteme verwenden, die in der Lage sind, strukturierte elektronische Rechnungen zu erstellen und zu empfangen. Diese Gesetzgebung wird schrittweise umgesetzt, wobei die meisten Unternehmen, einschließlich kleiner Firmen mit einem Jahresumsatz von über DKK 300.000 in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, bis Januar 2026 (oder Juli 2026 für Unternehmen mit internen Buchhaltungssystemen) konform sein müssen. Die dänische Unternehmensbehörde (Erhvervsstyrelsen oder ERST) ist die zuständige Stelle für diese Richtlinien und die Zertifizierung von Buchführungssystemen. Diese Entwicklung bedeutet einen Wandel hin zu einer "bereitschaftsbasierten" E-Rechnungsjurisdiktion, bei der der Schwerpunkt auf der Systemfähigkeit und nicht auf einer strikten transaktionsweisen Verpflichtung für B2B liegt.