Wesentliche Bestandteile einer deutschen Rechnung
Um die Einhaltung der deutschen Steuergesetze sicherzustellen, muss eine Standardrechnung für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mehrere Pflichtfelder enthalten. Dazu gehören die vollständigen Namen und Adressen von Aussteller und Empfänger, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers (USt-IdNr), eine eindeutige und fortlaufende Rechnungsnummer sowie das Ausstellungsdatum. Darüber hinaus muss die Rechnung das Liefer- oder Leistungsdatum, die Menge und Art der gelieferten Waren oder Dienstleistungen, den Nettobetrag, den anwendbaren MwSt.-Satz (z.B. 19% oder 7%) und den entsprechenden MwSt.-Betrag sowie den insgesamt fälligen Bruttobetrag angeben. Für Kleinunternehmer, die gemäß § 19 UStG von der MwSt. befreit sind, wenn ihr Umsatz im Vorjahr unter 22.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht überschreiten wird, müssen Rechnungen den Grund für die MwSt.-Befreiung ausdrücklich angeben, typischerweise mit einem Satz wie "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Vereinfachte Rechnungen für Beträge bis 250 € brutto erfordern weniger Details, hauptsächlich den vollständigen Namen und die Adresse des Ausstellers, das Datum, die Menge/Art der Waren/Dienstleistungen und den insgesamt fälligen Bruttobetrag einschließlich MwSt.