Wichtige Anforderungen für türkische Rechnungen
Die Einhaltung der türkischen E-Rechnungsanforderungen ist entscheidend für Unternehmen, die in der Türkei tätig sind, mit spezifischen Anforderungen für B2B- und B2C-Transaktionen. Für B2B-Transaktionen müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 3 Millionen TRY alle Rechnungen über das e-Fatura-System ausstellen. Bestimmte Sektoren, darunter E-Commerce, Immobilien und Bauwesen, haben eine niedrigere Schwelle von 500.000 TRY. E-Fatura-Rechnungen müssen vorab von der türkischen Steuerverwaltung (TRA) genehmigt werden, um gültig zu sein.
Für B2C-Transaktionen ist das e-Arşiv Fatura-System obligatorisch, wenn das Unternehmen bereits für e-Fatura registriert ist oder wenn der Rechnungsbetrag 5.000 TRY für Verbraucher oder 2.000 TRY für steuerpflichtige Personen übersteigt. Sowohl e-Fatura als auch e-Arşiv Fatura müssen dem UBL-TR 1.2 XML-Standardformat entsprechen und eine digitale Signatur sowie einen QR-Code enthalten. Alle Unternehmen müssen sich auf der GİB-Plattform mit ihrer 10-stelligen Steueridentifikationsnummer (VKN) registrieren.