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Harvest bietet robuste E-Rechnungsfunktionen mit UBL-Unterstützung, ideal für Unternehmen, die strukturierte elektronische Rechnungen benötigen.

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Wichtige Anforderungen für türkische Rechnungen

Die Einhaltung der türkischen E-Rechnungsanforderungen ist entscheidend für Unternehmen, die in der Türkei tätig sind, mit spezifischen Anforderungen für B2B- und B2C-Transaktionen. Für B2B-Transaktionen müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 3 Millionen TRY alle Rechnungen über das e-Fatura-System ausstellen. Bestimmte Sektoren, darunter E-Commerce, Immobilien und Bauwesen, haben eine niedrigere Schwelle von 500.000 TRY. E-Fatura-Rechnungen müssen vorab von der türkischen Steuerverwaltung (TRA) genehmigt werden, um gültig zu sein.

Für B2C-Transaktionen ist das e-Arşiv Fatura-System obligatorisch, wenn das Unternehmen bereits für e-Fatura registriert ist oder wenn der Rechnungsbetrag 5.000 TRY für Verbraucher oder 2.000 TRY für steuerpflichtige Personen übersteigt. Sowohl e-Fatura als auch e-Arşiv Fatura müssen dem UBL-TR 1.2 XML-Standardformat entsprechen und eine digitale Signatur sowie einen QR-Code enthalten. Alle Unternehmen müssen sich auf der GİB-Plattform mit ihrer 10-stelligen Steueridentifikationsnummer (VKN) registrieren.

Anpassung Ihrer Rechnungsvorlage

Die Anpassung Ihrer Rechnungsvorlage im Rahmen der türkischen E-Rechnung erfordert die Einhaltung des vorgeschriebenen UBL-TR 1.2 XML-Formats und die Einbeziehung Ihrer spezifischen Unternehmensdetails. Dieses strukturierte XML-Format gewährleistet die Einhaltung und Interoperabilität mit dem System der türkischen Steuerverwaltung (TRA). Während die Kernfelder standardisiert sind, können Sie Elemente anpassen, um Ihre Markenidentität und betrieblichen Bedürfnisse widerzuspiegeln.

  • Felder anpassen: Stellen Sie sicher, dass alle Pflichtfelder wie Aussteller-/Empfängerdaten, Steuernummern, Rechnungsdatum und Artikelbeschreibungen vorhanden sind, und fügen Sie alle zusätzlichen internen Referenzfelder hinzu, die Ihr Unternehmen benötigt.
  • Unternehmenslogos hinzufügen: Obwohl dies in den Suchergebnissen nicht ausdrücklich erwähnt wird, ist die Einbeziehung Ihres Firmenlogos eine gängige Praxis für professionelles Branding und kann typischerweise innerhalb der UBL-TR-Struktur oder in der visuellen Darstellung der XML-Daten enthalten sein.
  • Geeignete Formate auswählen: Das primäre Format für die Einreichung ist UBL-TR 1.2 XML. Für e-Arşiv Fatura kann auch eine PDF-Version an den Empfänger übermittelt werden, zusätzlich zur XML für die Berichterstattung.

Vermeidung von Nichtkonformitätsstrafen

Die Nichteinhaltung der türkischen E-Rechnungsbestimmungen zieht erhebliche Strafen nach sich, weshalb es wichtig ist, häufige Fallstricke zu verstehen und zu vermeiden. Ein Hauptfallstrick ist die Nichteinhaltung bei der Ausstellung oder dem Empfang von E-Rechnungen, was zu einer Geldstrafe von 10 % des Rechnungsbetrags führen kann, mit einer Mindeststrafe von 2.200 TRY. Sowohl der Aussteller als auch der Empfänger können für die Nichteinhaltung haftbar gemacht werden.

  • Digitale Signatur erhalten: Unternehmen benötigen ein digitales Zertifikat und ein fiskalisches Siegel (Mali Mühür), während Einzelpersonen eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) verwenden. Diese digitale Signatur muss in das UBL-TR XML eingebettet werden.
  • Format und Inhalt einhalten: Alle E-Rechnungen müssen dem UBL-TR 1.2 XML-Standard folgen und Pflichtangaben wie einen QR-Code enthalten.
  • Fristgerechte Berichterstattung und Archivierung: E-Arşiv Fatura muss innerhalb von 24 Stunden nach Ausstellung an die GİB gemeldet werden. Alle E-Rechnungen müssen von sowohl dem Aussteller als auch dem Empfänger digital archiviert werden, und zwar für 10 Jahre.
  • Schwellenwerte überwachen: Überprüfen Sie regelmäßig die Aktualisierungen der jährlichen Umsatzschwellen, da diese die Verpflichtungen für e-Fatura und e-Arşiv Fatura bestimmen.

Sehen Sie Ihre türkische Rechnungsvorlage in Aktion

Vorschau, wie Ihre Rechnung den türkischen E-Rechnungsstandards entspricht, einschließlich e-Fatura-Anforderungen und Integration der digitalen Signatur.

Rechnungsvorlage mit türkischen Steuer- und e-Fatura-Konformitätsmerkmalen

Häufige Fragen zur Rechnung für die Türkei

  • In der Türkei ist das primäre Format für elektronische Rechnungen der UBL-TR 1.2 XML-Standard. Dieses Format ist sowohl für e-Fatura als auch für e-Arşiv Fatura erforderlich, um die Einhaltung der türkischen Vorschriften sicherzustellen. Darüber hinaus kann für e-Arşiv Fatura eine PDF-Version an die Empfänger zusammen mit dem XML-Format zur Verfügung gestellt werden.
  • Ja, Sie können eine Rechnungsvorlage verwenden, um die Anforderungen von e-Fatura zu erfüllen, solange sie dem UBL-TR 1.2 XML-Format entspricht. Die Vorlage muss alle Pflichtfelder enthalten und den von der türkischen Steuerverwaltung festgelegten Standards für elektronische Rechnungen entsprechen.
  • Ja, Sie können Rechnungsdaten aus Harvest exportieren. Beachten Sie, dass der Bulk-UBL-Export auf eine Rechnung gleichzeitig beschränkt ist.
  • Digitale Signaturen in türkischen Rechnungen müssen bestimmten Standards entsprechen, wie der Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) für Einzelpersonen oder eines fiskalischen Siegels für Unternehmen. Eine Einschränkung ist, dass Rechnungen ohne gültige digitale Signatur nicht als rechtlich gültig angesehen werden. Darüber hinaus ist es entscheidend, die Sicherheit und Integrität digitaler Zertifikate zu gewährleisten, da jede Verletzung die Authentizität der Rechnungen gefährden könnte.
  • Ja, es gibt Strafen für die Nichteinhaltung von konformen Rechnungsformaten in der Türkei. Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen führen, die typischerweise einen Prozentsatz des Rechnungsbetrags ausmachen, wobei ein Mindeststrafenbetrag von der türkischen Steuerverwaltung festgelegt wird. Es ist entscheidend, dass Rechnungen den UBL-TR 1.2 XML-Standard und andere regulatorische Anforderungen erfüllen, um solche Strafen zu vermeiden.