Verstehen der Rechnungsstellungsvorschriften in Bangladesch
In Bangladesch wird die Rechnungsstellung von der National Board of Revenue (NBR) und dem Value Added Tax and Supplementary Duty Act, 2012, geregelt, der spezifische Angaben für konforme Rechnungen vorschreibt. Die National Board of Revenue (NBR) ist die zentrale Behörde, die für die Steuerverwaltung, einschließlich der Mehrwertsteuer (VAT) und der Ergänzungssteuer (SD) in Bangladesch, verantwortlich ist. Unternehmen, die in Bangladesch tätig sind, müssen die Value Added Tax (VAT) and Supplementary Duty Act, 2012 einhalten, die das ältere Mehrwertsteuergesetz von 1991 ersetzt hat und ein transaktionsbasiertes Steuersystem etabliert.
Ein entscheidendes Element für jede umsatzsteuerregistrierte Einheit ist die Business Identification Number (BIN), eine einzigartige 9-stellige Nummer, die von der NBR zur Identifizierung von Steuerzahlern vergeben wird. Die Umsatzsteuerregistrierung ist für Unternehmen, deren Jahresumsatz 5 Millionen BDT übersteigt, obligatorisch.
Damit eine Mehrwertsteuerrechnung konform ist, insbesondere das Formular Mushak 6.3, muss sie mehrere Pflichtfelder enthalten:
- Das Datum und die Uhrzeit der Ausstellung der Rechnung.
- Der Name, die Adresse und die BIN sowohl des Lieferanten als auch des Käufers. Die BIN des Käufers ist erforderlich, wenn der Lieferwert 25.000 BDT übersteigt.
- Eine klare Beschreibung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen.
- Die Menge der gelieferten Waren.
- Der Wert der Lieferung, sowohl ohne als auch mit Mehrwertsteuer.
- Der anwendbare Mehrwertsteuersatz und der berechnete Betrag der zu zahlenden Mehrwertsteuer.
- Eine eindeutige Rechnungsnummer.
Die ordnungsgemäße Führung von Aufzeichnungen, einschließlich Verkaufs- und Einkaufsregistern (Mushak 6.2 und 6.1), ist ebenfalls eine gesetzliche Anforderung für umsatzsteuerregistrierte Personen.