Wesentliche gesetzliche Anforderungen für slowakische Rechnungen
Um in der Slowakei rechtlich konform zu sein, muss eine Rechnung bestimmte Informationen enthalten, um Transparenz und die Einhaltung der Steuervorschriften zu gewährleisten. Ab dem 1. Januar 2026 müssen nahezu alle Verkäufer, die Bargeld oder digitale Zahlungen akzeptieren, Verkäufe über das eKasa-System erfassen und sofort eine Rechnung ausstellen.
Obligatorische Elemente für eine Standardrechnung oder vereinfachte Rechnung umfassen:
- Ausstellungsdatum: Das genaue Datum, an dem die Rechnung erstellt wird.
- Einmalige, fortlaufende Nummer: Ein sequenzieller Identifikator für jede Transaktion.
- Identifikation des Anbieters: Vollständiger Name, Adresse und die slowakische Steueridentifikationsnummer (DIČ) – eine 10-stellige nationale Steuernummer. Bei Mehrwertsteuerpflichtigen ist auch die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (IČ DPH) erforderlich, die mit "SK" beginnt und gefolgt von 10 Ziffern ist.
- Beschreibung der Waren/Dienstleistungen: Eine klare Übersicht über das, was verkauft wurde.
- Menge und Einzelpreis: Details zu den Artikeln und deren Einzelkosten.
- Gesamtbetrag: Die Endsumme, einschließlich Mehrwertsteuer.
- Mehrwertsteuersatz und -betrag: Falls zutreffend, der spezifische Mehrwertsteuersatz und der entsprechende Mehrwertsteuerbetrag in Euro.
- Zahlungsmethode: Wie die Transaktion abgewickelt wurde (z.B. Bargeld, Karte).
Vereinfachte Rechnungen sind für Verkäufe bis zu 400 € (Kassenbelege) oder 100 € (andere Barzahlungen) zulässig, erfordern weniger Details, müssen jedoch den Bruttobetrag und den Mehrwertsteuersatz enthalten.