Verständnis der E-Rechnungsregulierungen in Finnland
Die elektronische Rechnungsstellung ist ein Grundpfeiler der digitalen Wirtschaft Finnlands, mit spezifischen Vorschriften, die ihre Nutzung regeln, insbesondere für Transaktionen mit dem öffentlichen Sektor. Seit dem 1. April 2019 sind zentrale Regierungsstellen in Finnland verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, die den europäischen Standard EN 16931 erfüllen. Diese Verpflichtung wurde bis zum 1. April 2020 auf alle öffentlichen Einrichtungen, einschließlich Gemeinden, ausgeweitet, und ab dem 6. April 2021 müssen alle B2G (Business-to-Government) E-Rechnungen den EN 16931-Standard einhalten. Das bedeutet, dass Lieferanten an finnische öffentliche Verwaltungen strukturierte E-Rechnungen senden müssen.
Obwohl es keine universelle Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung (B2B) in Finnland gibt, ermächtigt eine bedeutende Vorschrift Unternehmen, E-Rechnungen von ihren Lieferanten anzufordern. Insbesondere gemäß dem finnischen E-Rechnungsgesetz 241/2019 haben Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über EUR 10.000 das Recht, EN-konforme E-Rechnungen von ihren Lieferanten anzufordern und zu erhalten. Dieses "Recht auf Empfang" hat die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im privaten Sektor stark vorangetrieben, sodass sie eine gängige Praxis geworden ist, auch ohne eine allgemeine Verpflichtung. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Käufer, der dieses Recht ausübt, nicht EN-konforme Rechnungen ablehnen kann.