Verständnis der E-Rechnungsregulierungen in Rumänien
Die E-Rechnungsregulierungen in Rumänien haben sich erheblich weiterentwickelt und bewegen sich in Richtung eines obligatorischen Clearance-Modells zur Bekämpfung von Steuerbetrug und zur Verbesserung der fiskalischen Transparenz. Der Weg begann mit der Einführung von E-Rechnungen zwischen Unternehmen und der Regierung (B2G) durch das RO e-Factura-System im September 2021, mit einem Pilotprogramm, das am 1. Oktober 2021 unter Verordnung Nr. 120/2021 begann. Ab dem 1. Juli 2022 wurde die B2G E-Rechnung für alle Transaktionen mit rumänischen öffentlichen Stellen obligatorisch, wobei Rechnungen im UBL 2.1-Format erforderlich sind.
Der Anwendungsbereich wurde auf B2B-Transaktionen ausgeweitet, die zunächst Produkte mit hohem Steuerbetrugsrisiko wie Obst, Gemüse, Alkohol, Baumaterialien, Mineralprodukte, Bekleidung und Schuhe betrafen, für die die E-Rechnung ab dem 1. Juli 2022 obligatorisch wurde. Ein breiterer B2B E-Rechnungsmandat für alle in Rumänien ansässigen Unternehmen und nicht ansässige umsatzsteuerlich registrierte Steuerpflichtige, die Waren oder Dienstleistungen mit einem Ort der Lieferung in Rumänien anbieten, tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Ab dem 1. Juli 2024 wird das System auf ein vollständiges Rechnungs-Clearance-Modell umgestellt, wodurch RO e-Factura der einzige zulässige Kanal für B2B-Rechnungen zwischen etablierten Steuerpflichtigen wird. In Zukunft wird die B2C E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 für etablierte Anbieter obligatorisch, wobei eine freiwillige Phase seit dem 1. Juli 2024 verfügbar ist.