Verständnis der E-Rechnungsanforderungen in Südkorea
Das E-Rechnungssystem Südkoreas, offiziell bekannt als E-Steuerrechnung, ist ein obligatorischer elektronischer Prozess für Unternehmen zur Ausstellung und Berichterstattung von Mehrwertsteuerrechnungen an den Nationalen Steuerdienst (NTS). Dieses System wurde 2011 eingeführt und zielt darauf ab, die Transparenz zu erhöhen, die Effizienz von Steuerprüfungen zu verbessern und Betrug zu verhindern. Der rechtliche Rahmen für die E-Rechnung wird hauptsächlich durch das Gesetz über die Mehrwertsteuer geregelt.
- Obligatorische Ausstellung: Alle Unternehmenssteuerpflichtigen sind seit 2011 verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen.
- Schwelle für Einzelunternehmen: Ab dem 1. Juli 2023 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100 Millionen KRW (ca. 83.000 USD oder 73.000 EUR) im Vorjahr verpflichtet, elektronische Rechnungen an den NTS zu erstellen und zu übermitteln. Diese Schwelle wurde 2024 auf 80 Millionen KRW für Einzelunternehmer weiter gesenkt.
- Umfang der Transaktionen: Die E-Rechnungsanforderung gilt sowohl für Inlands-Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B) als auch zwischen Unternehmen und der Regierung (B2G). Internationale Transaktionen und Exporte fallen in der Regel nicht unter die Hauptanforderung.
Der NTS fungiert als zentrale Behörde für dieses System und verlangt eine Echtzeit- oder nahezu Echtzeitberichterstattung von E-Rechnungen.