Verständnis der dänischen Zeiterfassungsanforderungen
Ab dem 1. Juli 2024 müssen dänische Arbeitgeber ein verpflichtendes Zeiterfassungssystem einführen, das aus dem EU-Fall "Deutsche Bank" hervorgeht. Dieses System erfordert, dass Arbeitgeber die gesamt täglichen Arbeitsstunden jedes Mitarbeiters erfassen und sicherstellen, dass das System "objektiv, zuverlässig und zugänglich" ist. Während genaue Start- und Endzeiten nicht erforderlich sind, muss das System die Dokumentation der Einhaltung der maximalen wöchentlichen Arbeitsstunden sowie der täglichen/wöchentlichen Ruhezeiten ermöglichen.
Wichtige Merkmale umfassen die Aufbewahrung von Aufzeichnungen bis zu fünf Jahren und den Zugang der Mitarbeiter zu ihren eigenen Daten. Arbeitgeber müssen auch die Einhaltung der DSGVO bei der Verarbeitung dieser Daten sicherstellen. Bei einer regulären 37-Stunden-Arbeitswoche in Dänemark darf das System im Durchschnitt 48 Stunden pro Woche über einen Zeitraum von vier Monaten nicht überschreiten, es sei denn, dies ist durch Tarifverträge festgelegt.