Die neue Ära der Zeiterfassung in Deutschland: Verständnis des Mandats
Die Zeiterfassung in Deutschland wurde durch bedeutende rechtliche Entscheidungen neu gestaltet, die Arbeitgeber verpflichten, Arbeitszeiten systematisch zu erfassen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verlangte im Mai 2019 von allen EU-Mitgliedstaaten, ein System zur täglichen Arbeitszeiterfassung einzuführen. Dies wurde am 13. September 2022 durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) verstärkt, das es Arbeitgebern vorschrieb, die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter sofort und ohne Übergangsfrist zu erfassen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Schutz der Arbeitnehmer zu verbessern, Überarbeitung zu verhindern und eine faire Vergütung sicherzustellen.
Der Zweck dieser Vorgaben ist klar: den Schutz der Rechte der Arbeitnehmer zu gewährleisten, indem sichergestellt wird, dass ihre Arbeitszeiten fair vergütet und ihre Work-Life-Balance respektiert werden. Das BAG-Urteil hat den Fokus von der bloßen Erfassung von Überstunden auf die Dokumentation aller Arbeitszeiten, einschließlich Pausen und Überstunden, verschoben, die Arbeitgeber nun systematisch verfolgen müssen. Diese neue Ära der Zeiterfassung entspricht nicht nur der Vorgabe des EuGH, sondern bereitet auch den Weg für eine bevorstehende elektronische Zeiterfassungspflicht, die voraussichtlich bis Dezember 2025 oder 2026 abgeschlossen sein wird.