Verstehen der polnischen Rechnungsstellungsvorschriften
Um die Einhaltung zu gewährleisten, muss jede in Polen ausgestellte Rechnung bestimmte Pflichtfelder enthalten. Eine Standardrechnung in Polen, ob traditionell oder elektronisch, muss das Ausstellungsdatum und eine eindeutige fortlaufende Nummer zur Identifizierung enthalten. Außerdem sind der vollständige Name und die Adresse sowohl des Lieferanten als auch des Kunden erforderlich.
Ein entscheidendes Element ist die Angabe der polnischen Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (NIP) des Lieferanten und des Käufers, sofern dieser umsatzsteuerpflichtig ist. Die NIP ist eine eindeutige zehnstellige Nummer, die zu Steuerzwecken zugewiesen wird. Rechnungen müssen die Menge und Art der gelieferten Waren oder die Art und den Umfang der erbrachten Dienstleistungen sowie den Nettopreis ohne Steuern, Rabatte oder Nachlässe detailliert angeben. Das Datum der Transaktion oder Zahlung sollte ebenfalls angegeben werden, wenn es vom Rechnungsdatum abweicht. Schließlich müssen der geltende Mehrwertsteuersatz, der zu zahlende Mehrwertsteuerbetrag in polnischen Zloty (PLN) und der gesamte Bruttobetrag klar dargestellt werden. Während Rechnungen in Fremdwährungen ausgestellt werden können, muss der Mehrwertsteuerbetrag immer in PLN angegeben werden, wobei der durchschnittliche Wechselkurs der Nationalbank von Polen (NBP) vom letzten Geschäftstag vor dem Entstehen der Steuerpflicht oder dem Tag vor dem Rechnungsdatum, falls früher ausgestellt, verwendet wird.