Verständnis der rumänischen Rechnungsstellungsvorschriften
Um den rumänischen Gesetzen zu entsprechen, müssen Unternehmen spezifische rechtliche Anforderungen für die Rechnungsstellung einhalten, einschließlich der Pflicht zur Angabe von Steueridentifikationsnummern und strenger Mehrwertsteuer-Compliance. Rumänien, als EU-Mitgliedstaat, richtet sein Mehrwertsteuersystem nach der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie aus. Die Nationale Agentur für Fiskalverwaltung (ANAF) verwaltet die Mehrwertsteuer und überwacht die Compliance.
Ein entscheidender Aspekt der rumänischen Rechnungsstellung ist die Steueridentifikationsnummer. Für rumänische Unternehmen ist dies typischerweise die CIF (Cod de Identificare Fiscală) oder CUI (Cod Unic de Înregistrare), die ihre Mehrwertsteuer-Registrierungsnummer ist. Nicht ansässige Unternehmen, die steuerpflichtige Transaktionen in Rumänien durchführen, müssen ebenfalls eine gültige rumänische Mehrwertsteuer-Nummer erhalten, unabhängig vom Umsatz, während ansässige Unternehmen sich registrieren müssen, sobald ihr Jahresumsatz 300.000 RON (ca. 60.000 €) übersteigt.
Bezüglich der Mehrwertsteuer-Compliance und Aufschlüsselungsanforderungen beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz in Rumänien derzeit 19%, wobei ermäßigte Sätze von 9% und 5% für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Arzneimittel und Hotelunterkünfte gelten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der reguläre Mehrwertsteuersatz ab dem 1. August 2025 auf 21% steigen wird und die ermäßigten Sätze von 5% und 9% in einen einzigen ermäßigten Satz von 11% zusammengeführt werden. Rechnungen müssen den angewandten Mehrwertsteuersatz, den zu zahlenden Mehrwertsteuerbetrag und eine Aufschlüsselung nach Mehrwertsteuersatz oder Befreiung klar angeben. Wenn eine Mehrwertsteuerbefreiung angewendet wird, muss auf die entsprechende Regelung verwiesen werden.