Rechtliche Anforderungen für E-Mail-Rechnungen in Portugal verstehen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Mail-Rechnungen in Portugal erfordern ein klares Verständnis der wichtigsten Vorschriften, insbesondere des Dekrets Nr. 28/2019. Dieses grundlegende Gesetz integriert Regeln für die Rechnungsbearbeitung und fördert die Nutzung papierloser Rechnungen sowie elektronischer Dokumentenarchivierungssysteme für Mehrwertsteuer-, Körperschaftssteuer (IRC) und Einkommensteuer (IRS). Ein entscheidender Aspekt ist die verpflichtende Nutzung zertifizierter Rechnungssoftware für Unternehmen, die bestimmte Umsatzgrenzen überschreiten, die seit 2020 auf 50.000 € gesenkt wurden.
Eine bedeutende bevorstehende Anforderung ist das Mandat für die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Obwohl es mehrfach verschoben wurde, werden PDF-Rechnungen ab dem 1. Januar 2027 nur dann als gültige elektronische Rechnungen für steuerliche Zwecke anerkannt, wenn sie eine QES oder ein qualifiziertes elektronisches Siegel enthalten. Bis zu diesem Datum sind PDF-Rechnungen ohne QES weiterhin akzeptabel, sofern sie andere Compliance-Kriterien erfüllen, wie die Generierung durch zertifizierte Software und die Einbeziehung von ATCUD- und QR-Codes.
Bei Geschäftstransaktionen (B2B) ist die strukturierte E-Rechnung in Portugal noch nicht allgemein verpflichtend. Eine Organisation kann jedoch freiwillig eine E-Rechnung an einen Käufer ausstellen, sofern der Käufer zuvor zugestimmt hat. Diese Betonung der Käuferakzeptanz in B2B-Szenarien ist eine wichtige Nuance, die oft übersehen wird, und hebt hervor, dass, während die technische Infrastruktur für E-Rechnungen robust ist, das Mandat für die B2B-Adoption weiterhin auf gegenseitiger Zustimmung basiert, im Gegensatz zur verpflichtenden E-Rechnung für Unternehmen und Behörden (B2G).