Verstehen der e-Rechnungsregulierungen in der Slowakei
Die e-Rechnungslandschaft in der Slowakei befindet sich im Wandel, mit einer klaren Richtung hin zu verpflichtenden elektronischen Rechnungen für den öffentlichen und privaten Sektor. Die grundlegende Gesetzgebung für e-Rechnungen in der Slowakei ist das Gesetz Nr. 215/2019 über garantierte elektronische Rechnungen und das zentrale Wirtschaftssystem, das am 1. August 2019 in Kraft trat und die europäische Richtlinie 2014/55/EU in slowakisches Recht umsetzte. Dieses Gesetz legte den Grundstein für den digitalen Rechnungsweg des Landes.
Die verpflichtende e-Rechnung für den Geschäftsverkehr mit der Regierung (B2G) ist seit 2019 in der Slowakei Realität für Transaktionen über 5.000 €, die über die Plattform Informačný Systém Elektronickej Fakturácie (IS EFA) verarbeitet werden. Die vollständige Umsetzung der B2G-Anforderungen, einschließlich einer verbesserten Compliance-Überwachung, wurde 2023 erreicht, mit einer schrittweisen Einführung ab April 2023.
Für die Zukunft ist die Slowakei auf einen grundlegenden Wandel vorbereitet, mit bevorstehenden Vorgaben für die e-Rechnung im Geschäftsverkehr (B2B). Ab dem 1. Januar 2027 sind alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen in der Slowakei gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen für alle inländischen B2B-Transaktionen auszustellen und zu empfangen. Diese Vorgabe ist Teil einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Gesetz Nr. 222/2004) und umfasst die Möglichkeit zur Echtzeit-Umsatzsteuerberichterstattung. Darüber hinaus wird die grenzüberschreitende e-Rechnung innerhalb der EU ab dem 1. Juli 2030 verpflichtend, im Einklang mit der EU-Initiative "Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter" (ViDA). Ein Übergangszeitraum für die freiwillige Nutzung von e-Rechnungen und das Testen von Verbindungen ist vom 1. Januar 2026 bis zum 1. Januar 2027 verfügbar.