Wichtige Funktionen für die finnische Compliance
Eine Rechnungs-App für Finnland muss die finnischen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen unterstützen, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Alle Geschäft-zu-Regierung (B2G)-Transaktionen erfordern seit April 2020 E-Rechnungen, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Darüber hinaus haben Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 10.000 € das Recht, E-Rechnungen von ihren Lieferanten anzufordern. Wesentliche Rechnungsfelder umfassen das Ausstellungsdatum, eine eindeutige fortlaufende Nummer und die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern sowohl des Verkäufers als auch, falls zutreffend, des Käufers. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Finnland beträgt 25,5 % (gültig ab dem 1. September 2024), mit ermäßigten Sätzen von 14 % (Änderung auf 13,5 % im Januar 2026) und 10 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Rechnungen müssen elektronisch mindestens sechs Jahre lang archiviert werden, wobei Authentizität, Integrität und Lesbarkeit gewahrt bleiben.