Wichtige Funktionen eines Rechnungsstellers für Spanien
Ein konformer Rechnungssteller für Spanien muss spezifische regulatorische Anforderungen wie Verifactu unterstützen und verschiedene IVA- und IRPF-Sätze verwalten. Ab dem 1. Januar 2026 müssen juristische Personen, die der Körperschaftsteuer (CIT) unterliegen, die Verifactu-Vorschrift einhalten, die vorschreibt, dass Rechnungssoftware strengen technischen Standards entsprechen muss, um die Authentizität, Nachverfolgbarkeit und Unveränderlichkeit von Rechnungsunterlagen zu gewährleisten. Dazu gehört die Generierung eines QR-Codes auf Rechnungen zur Verifizierung und in vielen Fällen die Einbeziehung des Satzes "Factura verificable en la sede electrónica de la AEAT" oder "VERI*FACTU".
- Verifactu-Konformität: Die Software sollte in der Lage sein, Rechnungen mit dem erforderlichen QR-Code zu generieren und eine Echtzeit- oder sichere lokale Speicherung der Rechnungsdaten zu gewährleisten, um Manipulationen zu verhindern.
- IVA-Satzverwaltung: Unterstützung der drei Haupt-Mehrwertsteuersätze (IVA) Spaniens: der Standard von 21%, der ermäßigte von 10% (z.B. für einige Lebensmittel, Tourismus, Personenbeförderung) und der superermäßigte von 4% (z.B. für Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch, Obst, Bücher). Seien Sie sich vorübergehender Satzänderungen für bestimmte Produkte bewusst.
- IRPF-Abzug: Fähigkeit, IRPF (Einkommensteuer) Abzüge korrekt zu berechnen und anzuwenden, typischerweise 15% für Fachleute oder ermäßigte 7% für neu registrierte Fachleute.
- Unterstützung des Facturae-Formats: Für Transaktionen mit öffentlichen Einrichtungen muss die Software das XML-basierte Facturae-Format unterstützen und möglicherweise die Einreichung über die FACe-Plattform erleichtern, die häufig eine XAdES elektronische Signatur erfordert.