Pflichtfelder für chinesische Rechnungen
Um die Compliance sicherzustellen, erfordern chinesische Rechnungen spezifische Pflichtfelder, die genau ausgefüllt werden müssen. Das Versäumnis, diese Felder einzuschließen oder korrekt auszufüllen, kann zu erheblichen Problemen führen, einschließlich der Ablehnung durch die Steuerbehörden und Verzögerungen bei Zahlungen oder Steuerabzügen.
Wichtige Pflichtfelder sind:
- Rechnungstitel: Klar angeben "Rechnung" oder "Handelsrechnung."
- Rechnungsnummer: Eine eindeutige, fortlaufende Nummer zur Verfolgung.
- Ausstellungsdatum: Das genaue Datum, an dem die Rechnung erstellt wird.
- Verkäuferinformationen: Vollständiger rechtlicher Name, Adresse und Steueridentifikationsnummer (TIN) – oft als einheitlicher Sozialkreditcode (USCC) für Unternehmen bezeichnet.
- Käuferinformationen: Vollständiger rechtlicher Name, Adresse und TIN (USCC) des Empfängers.
- Beschreibung der Waren/Dienstleistungen: Detaillierte und genaue Beschreibung, einschließlich Menge, Stückpreis und Gesamtbetrag.
- Währung: Klar angeben, welche Währung verwendet wird, typischerweise CNY (RMB) für inländische Transaktionen.
- Gesamtbetrag: Sowohl in Zahlen als auch in Worten, um Änderungen zu verhindern.
- Steuersatz und Steuerbetrag: Anwendbarer Mehrwertsteuersatz (MwSt) und der berechnete MwSt-Betrag, da China ein MwSt-System betreibt.
Ein häufiger Fehler ist das Auslassen der USCC des Käufers oder Verkäufers, was für die Steuerabstimmung entscheidend ist. Stellen Sie sicher, dass alle Details genau mit den offiziellen Registrierungsdokumenten übereinstimmen.