Wichtige Funktionen für die Konformität mit RO e-Factura
Um die Konformität mit den rumänischen e-Rechnungsbestimmungen sicherzustellen, muss Ihre Software das obligatorische RO e-Factura-System unterstützen. Für B2B-Transaktionen wurde die e-Rechnung für in Rumänien ansässige Unternehmen und umsatzsteuerregistrierte nicht ansässige Steuerpflichtige ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend. Die B2C-e-Berichterstattung wurde ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend, wobei die freiwillige Nutzung seit dem 1. Juli 2024 möglich ist. Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle B2B-, B2C- und B2G-Rechnungen über das RO e-Factura-System übermittelt werden. Die Software muss Rechnungen in einem bestimmten XML-Format generieren, das dem RO_CIUS-Standard entspricht, der mit dem europäischen e-Rechnungsstandard SR EN 16931 übereinstimmt. UBL 2.1 ist ein häufig verwendetes Format. Entscheidend ist, dass das System die Echtzeitvalidierung von Rechnungen durch die Nationale Agentur für Fiskalverwaltung (ANAF) über ihre Plattform für Virtuellen Privaten Raum (SPV) unterstützen muss. Dies umfasst syntaktische, semantische und logische Prüfungen. Nach erfolgreicher Validierung wendet das Finanzministerium ein elektronisches Siegel an, das die Rechnung rechtsgültig macht.