Wichtige Funktionen zur Einhaltung der e-Rechnungsrichtlinien in der Türkei
Um die Einhaltung der türkischen e-Rechnungsanforderungen sicherzustellen, muss die Software spezifische Funktionen unterstützen, um eine nahtlose Integration mit der türkischen Steuerverwaltung (TRA), auch bekannt als GİB, zu gewährleisten. Die Software muss sowohl e-Fatura (für B2B- und B2G-Transaktionen, die eine Echtzeitfreigabe erfordern) als auch e-Arşiv (für B2C- und bestimmte B2B-Transaktionen mit täglicher Berichterstattung) Formate unterstützen, die auf dem UBL-TR 1.2/2.1 Standard basieren. Eine direkte Integration mit der TRA-Plattform ist entscheidend für die Einreichung und Validierung von Rechnungen. Darüber hinaus sind digitale Signaturen, insbesondere ein e-Siegel-Zertifikat für Unternehmen oder eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) für Einzelpersonen, erforderlich, um die Authentizität und Integrität von e-Rechnungen sicherzustellen. Ab September 2023 müssen alle e-Fatura- und e-Arşiv-Rechnungen auch einen QR-Code zur Verifizierung enthalten. Schließlich muss die konforme Software einen digitalen Archivierungszeitraum von 10 Jahren für alle e-Rechnungen ermöglichen, wobei die Originaldokumente lokal in der Türkei gespeichert werden.