Wichtige rechtliche Anforderungen für spanische Rechnungen
Um sicherzustellen, dass Ihre Rechnungsvorlage für Spanien rechtskonform ist, muss sie mehrere Pflichtfelder enthalten. Diese umfassen in der Regel Details zur Transaktion und den beteiligten Parteien. Zu den wichtigsten Elementen gehören eine eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer und -reihe, das Ausstellungsdatum (und das Transaktionsdatum, falls abweichend) sowie der vollständige rechtliche Name, die Steueridentifikationsnummer (NIF oder VAT-ID) und die Adresse sowohl des Ausstellers als auch des Empfängers. Darüber hinaus sind eine klare Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, der Stückpreis, etwaige Rabatte und eine detaillierte Aufschlüsselung des Mehrwertsteuersatzes (IVA) und -betrags unerlässlich. Der Standard-IVA-Satz in Spanien beträgt 21 %, mit ermäßigten Sätzen von 10 % und 4 % für bestimmte Artikel. Zukünftig wird das VERI*FACTU-System, das von der spanischen Steuerbehörde (AEAT) vorgeschrieben ist, verlangen, dass Abrechnungssoftware sichere, manipulationssichere Aufzeichnungen erstellt. Ab dem 1. Januar 2026 für Unternehmenssteuerpflichtige und ab dem 1. Juli 2026 für Selbstständige und andere müssen Rechnungen möglicherweise einen QR-Code und einen spezifischen Satz zur Verifizierbarkeit mit der AEAT enthalten.