Verstehen der E-Rechnungsregeln in Griechenland
Griechenland hat verpflichtende E-Rechnungsregeln eingeführt, hauptsächlich über die myDATA-Plattform, die sowohl Business-to-Business (B2B)- als auch Business-to-Government (B2G)-Transaktionen betrifft. Die Unabhängige Behörde für Öffentliche Einnahmen (AADE) regelt die E-Rechnung und die Steuerberichterstattung in Griechenland, wobei die myDATA-Plattform 2021 eingeführt wurde, um die digitale Übertragung von Rechnungen, Ausgaben und Buchhaltungsdaten in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit für alle Unternehmen zu verlangen. Dieser Wandel zielt darauf ab, die Steuercompliance zu modernisieren, die Berichterstattung zu vereinfachen und die Echtzeit-Transparenz sowohl für Unternehmen als auch für Behörden zu verbessern.
Die Anforderungen unterscheiden sich erheblich zwischen B2B- und B2G-Transaktionen. Für B2G-Transaktionen wurde die strukturierte E-Rechnung schrittweise verpflichtend, beginnend im Jahr 2023 für Lieferanten im öffentlichen Beschaffungswesen. Bis zum 1. September 2025 wurde die B2G-E-Rechnung für alle öffentlichen Verträge über 2.500 € vollständig verpflichtend, wobei EN16931-konforme E-Rechnungen über zertifizierte E-Rechnungsanbieter, die mit dem Peppol-Netzwerk verbunden sind, gesendet werden müssen. Auch öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, diese E-Rechnungen zu akzeptieren und zu verarbeiten.
Für B2B-Transaktionen wird die strukturierte E-Rechnung von optional auf verpflichtend umgestellt. Wichtige Fristen für die Compliance sind:
- 2. März 2026: Die verpflichtende E-Rechnung beginnt für große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 1 Million € im Geschäftsjahr 2023, mit einer schrittweisen Implementierungsphase bis zum 3. Mai 2026.
- 1. Oktober 2026: Die verpflichtende E-Rechnung wird auf alle anderen Unternehmen ausgeweitet, mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026.
Diese Verpflichtung gilt sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Transaktionen außerhalb der EU, wobei Rechnungen über zertifizierte E-Rechnungsdienstleister erklärt und ausgetauscht werden. Die Nichteinhaltung kann zu Strafen oder Bußgeldern von der Steuerbehörde, zur Ablehnung von Rechnungen und zu Problemen während Steuerprüfungen oder Umsatzsteuerrückerstattungen führen.