Verständnis der verpflichtenden E-Rechnungsrichtlinien in Polen
Polen befindet sich im raschen Übergang zur verpflichtenden E-Rechnung, wobei das Krajowy System e-Faktur (KSeF) zur zentralen Plattform für B2B-Transaktionen wird. Zunächst war das nationale E-Rechnungssystem (KSeF) ab dem 1. Januar 2022 auf freiwilliger Basis verfügbar, was Unternehmen ermöglichte, sich schrittweise an das neue System anzupassen. Die verpflichtende Einführung wurde jedoch aufgrund identifizierter technischer Probleme in der KSeF 1.0-Plattform von ihrem ursprünglichen Start im Jahr 2024 verschoben.
Der aktuelle Zeitplan für die verpflichtende KSeF-Einführung ist gestaffelt:
- 1. Februar 2026: Verpflichtend für große Steuerzahler, deren Verkaufswert (einschließlich Steuerbetrag) 2025 200 Millionen PLN überstieg. Dies gilt auch für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 200 Millionen PLN im Jahr 2024.
- 1. April 2026: Die Anforderung gilt für alle anderen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen.
- 1. Januar 2027: Verpflichtend für Mikro-Unternehmer, deren monatlicher Umsatz 10.000 PLN nicht übersteigt.
Der Umfang der verpflichtenden E-Rechnung umfasst alle B2B-Transaktionen, die von in Polen ansässigen Unternehmen oder festen Niederlassungen ausländischer Unternehmen durchgeführt werden. Ausgenommen sind jedoch B2C-Inlandstransaktionen, Rechnungen, die im Rahmen von OSS- oder IOSS-Regelungen ausgestellt werden, sowie Tickets. Die Einführung von KSeF zielt darauf ab, die Kontrolle über das Steuersystem zu erhöhen, Mehrwertsteuerunregelmäßigkeiten zu begrenzen, die Effizienz zu verbessern und die Transparenz in finanziellen Transaktionen zu erhöhen. Unternehmen sollten sich auf eine umfassende Neugestaltung ihrer Buchhaltungsprozesse vorbereiten und sicherstellen, dass eine technische Integration erfolgt, um Unterbrechungen zu vermeiden. Eine Übergangsfrist für Strafen bei Nichteinhaltung gilt bis zum 31. Dezember 2026, um Unternehmen Zeit zur Anpassung zu geben.