Verständnis der ukrainischen Rechnungslegungsbestimmungen
Die ukrainischen Rechnungslegungsbestimmungen werden hauptsächlich durch Steuergesetze geregelt, die digitale Transformation und Transparenz betonen. Der Staatliche Steuerdienst der Ukraine spielt eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Umsetzung und Durchsetzung von E-Rechnungen und fungiert als Behörde, die Transaktionsdaten erhält. Seit 2015 müssen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 1 Million UAH Verkaufs- und Dienstleistungsrechnungsdaten im Einheitlichen Register der Steuerrechnungen (URTI) einreichen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in der Ukraine beträgt 20 %, mit ermäßigten Sätzen für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Eine bedeutende bevorstehende Änderung ist die verpflichtende Einführung der Standard-Audit-Datei für Steuern (SAF-T) für große Steuerzahler ab dem 1. Januar 2025, die bis zum 1. Januar 2027 für alle Steuerzahler gilt. Während die E-Rechnung für B2G (Business-to-Government) seit 2018 für Lieferanten des öffentlichen Sektors obligatorisch ist, müssen B2B (Business-to-Business) E-Rechnungen nicht allgemein verpflichtend ausgestellt und elektronisch für Mehrwertsteuerzwecke gemeldet werden.