Harvest
Rechnungen
Registrieren

Rechnung erstellen für Frankreich

Harvest bietet flexible Rechnungswerkzeuge, die an verschiedene internationale Anforderungen angepasst werden können, einschließlich der Handhabung von Mehrwertsteuer und E-Rechnungskonformität.

RECHNUNG ENTWURF

Fügen Sie hier Ihr Logo ein
Artikeltyp
Beschreibung
Menge
Stückpreis
Steuer
Betrag
Zwischensumme
$0.00
Rabatt
$0.00
Gesamtbetrag
$0.00
Zahlungseingang über:
Kredit- / Debitkarte
ACH
Banküberweisung

Rechnung anpassen

Erscheinungsbild

Logo hinzufügen
Rechnungstitel anzeigen

Rechnungseinstellungen

Steuer Bis zu 2 Steuersätze hinzufügen
%
Rabatt Einen Rabattprozentsatz anwenden
%

Wesentliche Elemente einer rechtlich konformen französischen Rechnung

Um sicherzustellen, dass Ihre französischen Rechnungen rechtlich konform sind, müssen sie mehrere Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören eine einzigartige, fortlaufende Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum und das tatsächliche Verkaufs- oder Leistungsdatum. Die vollständigen Identitäten von Verkäufer und Käufer sind entscheidend, einschließlich ihrer Namen, Adressen, Rechtsformen und, für Unternehmen, ihrer SIREN- oder SIRET-Nummern. Sofern zutreffend, müssen auch die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern beider Parteien angegeben werden. Jedes Produkt oder jede Dienstleistung sollte klar beschrieben werden, einschließlich des Nettopreises (ohne Steuer), der Menge, des anwendbaren Mehrwertsteuersatzes und der Gesamtbeträge sowohl ohne als auch mit Steuer (brutto). Schließlich sind auch die Zahlungsbedingungen, die Verzugszinsen und die €40 Entschädigung für Inkassokosten im Falle von Zahlungsverzug erforderlich.

Anwendung von Mehrwertsteuersätzen auf französische Rechnungen

Die korrekte Anwendung der Mehrwertsteuersätze auf französischen Rechnungen ist entscheidend für die Konformität. In Frankreich gilt ein Standard-Mehrwertsteuersatz von 20%, der auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet wird. Darüber hinaus gibt es ermäßigte Sätze von 10% (z.B. für zubereitete Lebensmittel, Personenbeförderung) und 5,5% (z.B. für die meisten Lebensmittelprodukte, Bücher, Elektrizität) sowie einen superermäßigten Satz von 2,1% (z.B. für bestimmte Medikamente und Presseveröffentlichungen). Der anwendbare Mehrwertsteuersatz für jedes Produkt muss klar angegeben werden, ebenso wie der entsprechende Mehrwertsteuerbetrag. Wenn Ihr Unternehmen von einer Mehrwertsteuerbefreiung profitiert, muss auf der Rechnung ausdrücklich vermerkt sein: "TVA non applicable, art. 293 B du CGI". Bei B2B-Transaktionen innerhalb der EU gilt häufig das Reverse-Charge-Verfahren, das die Mehrwertsteuerpflicht auf den Kunden überträgt. In solchen Fällen sollte die Rechnung "autoliquidation" oder "TVA due par le preneur – Article 283-2 du CGI" angeben und die innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuernummern beider Parteien enthalten.

Vorbereitung auf zukünftige Anforderungen an elektronische Rechnungsstellung

Frankreich führt eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) und E-Berichterstattung für inländische B2B-Transaktionen mit schrittweiser Einführung ein. Alle Unternehmen müssen bis zum 1. September 2026 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Große und mittelständische Unternehmen sind ab diesem Datum verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen, während kleine und Kleinstunternehmen am 1. September 2027 folgen werden. Um die Konformität sicherzustellen, müssen Unternehmen genehmigte strukturierte digitale Formate wie Factur-X, UBL oder CII verwenden. Rechnungen werden über zertifizierte "Genehmigte Plattformen" (PAs) ausgetauscht, die früher als Partner-Digitalisierungsplattformen (PDPs) bekannt waren. Das öffentliche Rechnungsportal (PPF) dient als zentrales Verzeichnis und Datenhub, aber der direkte Rechnungsaustausch erfolgt hauptsächlich zwischen PAs. E-Berichterstattung wird auch für B2C- und grenzüberschreitende B2B-Transaktionen verpflichtend sein.

Sehen Sie Ihre französische Rechnungsvorlage in Aktion

Vorschau, wie Ihre Rechnung mit französischen Mehrwertsteuersätzen, SIREN/SIRET-Nummern und E-Rechnungskonformität aussieht – bereit für lokale Transaktionen.

Rechnungsvorlage mit französischen Mehrwertsteuer- und Compliance-Feldern

Häufige Fragen zur Rechnungserstellung für Frankreich

  • Harvest ermöglicht es Ihnen, spezifische Mehrwertsteuersätze auf Rechnungen einzugeben und anzuwenden, die für jede Position angepasst werden können. So wird sichergestellt, dass die korrekte Mehrwertsteuer gemäß den französischen Vorschriften angewendet wird.

  • Eine rechtlich konforme französische Rechnung muss eine einzigartige, fortlaufende Rechnungsnummer, das Ausstellungsdatum und das Verkaufs- oder Leistungsdatum enthalten. Sie sollte auch die vollständigen Identitäten von Verkäufer und Käufer, einschließlich Namen, Adressen und SIREN- oder SIRET-Nummern für Unternehmen, aufweisen. Darüber hinaus müssen die Beschreibung jedes Artikels, der Nettopreis, der anwendbare Mehrwertsteuersatz, die Gesamtbeträge vor und nach Steuern sowie die Zahlungsbedingungen aufgeführt sein.

  • Ja, Harvest bietet ein Unterstützungssystem, das ein Hilfezentrum mit Artikeln, Tutorials und FAQs sowie Kundenservice per E-Mail und Chat umfasst, um Ihnen bei Problemen zu helfen.
  • Obwohl Rechnungswerkzeuge so eingerichtet werden können, dass sie die aktuellen Mehrwertsteuersätze berücksichtigen, sind möglicherweise manuelle Aktualisierungen erforderlich, um Änderungen der Mehrwertsteuervorschriften zu berücksichtigen. Benutzer sollten über Änderungen der Mehrwertsteuer informiert bleiben, um die Konformität sicherzustellen.

  • Für B2B-Transaktionen innerhalb der EU unterstützt Harvest das Hinzufügen von Mehrwertsteuernummern zu Rechnungen, was entscheidend ist. Darüber hinaus gilt häufig das Reverse-Charge-Verfahren, das erfordert, dass die Rechnung "autoliquidation" angibt und die innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuernummern enthält.