Verstehen der türkischen E-Rechnungs-Vorschriften
Die türkischen E-Rechnungs-Vorschriften verlangen die elektronische Ausstellung und den Empfang von Rechnungen für eine wachsende Anzahl von Unternehmen, um die Steuerkonformität und Effizienz zu verbessern. Die türkische Steuerverwaltung (TRA), oder Gelir İdaresi Başkanlığı (GİB), spielt eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Umsetzung dieser Vorschriften, hauptsächlich durch die Systeme e-Fatura und e-Arşiv Fatura. Diese Systeme unterliegen dem allgemeinen Kommuniqué Nr. 509 des Steuerverfahrensgesetzes (VUK), das den Umfang, die technischen Spezifikationen und die Umsetzungsfristen für verschiedene E-Dokumente festlegt. Unternehmen, die bestimmte Umsatzgrenzen überschreiten, sind in der Regel verpflichtet, auf E-Rechnungen umzusteigen, wobei diese Grenzen regelmäßig von der TRA aktualisiert werden. Beispielsweise müssen ab 2024 viele Steuerpflichtige mit einem Bruttoumsatz von 3 Millionen TL oder mehr im Jahr 2023 E-Fatura verwenden. Die Einhaltung erfordert, dass Unternehmen ihre Buchhaltungssysteme entweder direkt oder über genehmigte private Integratoren mit den Plattformen der TRA integrieren, um sicherzustellen, dass Rechnungen gemäß den vorgeschriebenen Standards ausgestellt, übermittelt und gespeichert werden.