Verständnis der ukrainischen Rechnungslegungsbestimmungen
Die Erstellung konformer Rechnungen in der Ukraine erfordert die Einhaltung spezifischer rechtlicher Anforderungen, insbesondere in Bezug auf Steuerrechnungen und deren Einreichung im Einheitlichen Register der Steuerrechnungen (URTI). Für die meisten Steuerpflichtigen, insbesondere für solche mit einem Jahresumsatz von über 1 Million UAH, ist die elektronische Rechnungsstellung für Mehrwertsteuerzwecke seit dem 1. Januar 2015 für innerhalb der Ukraine gelieferten Waren und Dienstleistungen obligatorisch. Das bedeutet, dass Steuerrechnungen elektronisch an die ukrainischen Steuerbehörden übermittelt werden müssen. Der Staatliche Steuerdienst der Ukraine überwacht die Umsetzung und Durchsetzung dieser Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung.
Wichtige rechtliche Anforderungen für die Rechnungsstellung in der Ukraine umfassen die Sicherstellung, dass alle Steuerrechnungen im URTI registriert sind. Jüngste Änderungen, die am 27. September 2025 in Kraft treten, eingeführt durch die Kabinettsresolution Nr. 1048, zielen darauf ab, diesen Prozess zu vereinfachen, die Bürokratie zu reduzieren und die Transparenz zu erhöhen. Diese Änderungen umfassen erhöhte Grenzen für die bedingungslose Registrierung von Steuerrechnungen; beispielsweise ist die monatliche Liefergrenze für die bedingungslose Registrierung auf 1 Million UAH (von 500.000 UAH) gestiegen, und die Gegenpartei-Grenze liegt jetzt bei 100.000 UAH (von 50.000 UAH). Darüber hinaus wurden die Schwellenwerte für kleine Transaktionen erhöht, wobei die Einzelrechnungsgrenze von 5.000 UAH auf 10.000 UAH gestiegen ist und das monatliche Gesamtvolumen für solche Transaktionen 3 Millionen UAH erreicht (zuvor 500.000 UAH).