Verstehen der e-Rechnungs-Vorschriften in Finnland
Die e-Rechnung in Finnland wird durch einen robusten rechtlichen Rahmen geregelt, hauptsächlich durch das finnische e-Rechnungsgesetz (241/2019) und die übergeordnete EU-Richtlinie 2014/55/EU, die die e-Rechnung im öffentlichen Beschaffungswesen vorschreibt. Diese Gesetzgebung legt die Anforderungen sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Sektor fest, um finanzielle Prozesse zu optimieren und die Transparenz zu erhöhen.
Für Lieferanten des öffentlichen Sektors ist die e-Rechnung seit dem 1. April 2020 für Business-to-Government (B2G) Transaktionen verpflichtend. Zentrale Regierungsstellen waren verpflichtet, e-Rechnungen seit dem 1. April 2019 zu akzeptieren, wobei die Verpflichtung ein Jahr später auf alle öffentlichen Stellen ausgeweitet wurde. Darüber hinaus sind öffentliche Einrichtungen und deren Dienstleister seit dem 1. April 2021 verpflichtet, e-Rechnungen auszutauschen, zu validieren und zu verarbeiten, die dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen. Nicht konforme Rechnungen werden abgelehnt, was die strikte Einhaltung dieser Standards betont.
Obwohl die B2B-e-Rechnung in Finnland nicht universell verpflichtend ist, wird sie stark gefördert und weit verbreitet angenommen. Ein wesentlicher Antrieb für diese Annahme ist das "Recht auf Erhalt" von e-Rechnungen: Jedes Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 10.000 € kann von seinen Lieferanten e-Rechnungen anfordern. Diese Bestimmung, die seit April 2020 in Kraft ist, hat die e-Rechnung als Norm in B2B-Transaktionen erheblich vorangetrieben. Alle e-Rechnungen, ob B2G oder B2B, müssen spezifische Datenfelder wie die USt-IdNr. des Lieferanten, das Rechnungsdatum und den anwendbaren USt-Betrag enthalten und müssen mindestens sechs Jahre lang elektronisch gespeichert werden, um die Authentizität und Integrität sicherzustellen.