Verstehen der schwedischen E-Rechnungsregelungen
E-Rechnungsstellung in Schweden ist für alle Transaktionen mit dem öffentlichen Sektor obligatorisch, eine Anforderung, die die digitale Rechnungslandschaft des Landes erheblich geprägt hat. Seit dem 1. April 2019 sind alle Lieferanten an schwedische öffentliche Einrichtungen, einschließlich zentraler Regierungsbehörden, Gemeinden und Regionen, gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen. Diese Verpflichtung ist im Gesetz über elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen (Lag 2018:1277) verankert, das die EU-Richtlinie 2014/55/EU über elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen umsetzt. Die öffentlichen Auftraggeber müssen in der Lage sein, diese strukturierten E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Für B2B- und B2C-Transaktionen ist E-Rechnungsstellung in Schweden derzeit nicht obligatorisch. Die Nutzung von E-Rechnungen im privaten Sektor ist jedoch weit verbreitet und wächst aufgrund ihrer Effizienzvorteile. Die schwedische Steuerbehörde (Skatteverket) und die Behörde für digitale Regierung (DIGG) sind die Hauptregulierungsbehörden, die die Einhaltung der E-Rechnungsstellung überwachen. DIGG fungiert speziell als schwedische Peppol-Behörde. Die Nichteinhaltung der Verpflichtung des öffentlichen Sektors kann zu Strafen führen, die von DIGG verhängt werden. Es sind auch Diskussionen im Gange, um die obligatorische E-Rechnungsstellung möglicherweise auf B2B-Transaktionen in der Zukunft auszuweiten, um mit dem Vorschlag der EU zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) in Einklang zu stehen, mit einer möglichen Umsetzung um 2030.