Verständnis der Vorschriften für elektronische Rechnungen in der Türkei
Elektronische Rechnungsstellung in der Türkei ist ein komplexes System, das von der türkischen Steuerverwaltung (GİB) überwacht wird, die elektronische Rechnungen (e-Fatura) seit 2010 rechtlich mit traditionellen Papierrechnungen gleichsetzt. Das System arbeitet hauptsächlich mit zwei Haupttypen von elektronischen Rechnungen: e-Fatura und e-Arşiv Fatura. E-Fatura wird für Geschäft-zu-Geschäft (B2B) und Geschäft-zu-Regierung (B2G) Transaktionen verwendet, bei denen beide Parteien bei der GİB registriert sind und eine Echtzeitfreigabe durch die Steuerbehörde erforderlich ist. Im Gegensatz dazu wird e-Arşiv Fatura für Transaktionen mit Kunden verwendet, die nicht im e-Fatura-System registriert sind, einschließlich Geschäft-zu-Verbraucher (B2C) Verkäufen.
Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung gilt für Unternehmen basierend auf ihrem Jahresumsatz, wobei die Grenze 3 Millionen Türkische Lira (TRY) ab 2022 beträgt. Für B2G-Transaktionen ist die elektronische Rechnungsstellung obligatorisch und erfordert die Einreichung im UBL 2.1 türkischen Standardformat mit digitalen e-Siegeln. Eine wichtige Aktualisierung erfordert die Einbeziehung eines QR-Codes auf allen e-Fatura und e-Arşiv Rechnungen seit September 2023, um die Verifizierung und Sicherheit zu verbessern.