Wichtige Funktionen für die Einhaltung der slowakischen E-Rechnungsrichtlinien
Um die Einhaltung der slowakischen Vorschriften sicherzustellen, muss Rechnungssoftware spezifische Formate, Echtzeitberichte und robuste Archivierung unterstützen. Derzeit müssen E-Rechnungen für Geschäft-zu-Regierung (B2G)-Transaktionen, insbesondere solche über 5.000 €, in einem strukturierten XML-Format eingereicht werden, das entweder der UBL 2.1 oder CII D16B-Syntax entspricht, die den europäischen Standard EN 16931 erfüllt. Ab dem 1. Januar 2027 wird die verpflichtende E-Rechnung für inländische B2B-Transaktionen eine nahezu Echtzeitberichterstattung der Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung erfordern. Die Software sollte auch eine langfristige Archivierung ermöglichen; Rechnungen für bewegliche Vermögenswerte müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden, während Rechnungen für unbewegliche Vermögenswerte 20 Jahre lang aufbewahrt werden müssen, gerechnet ab dem Ende des Geschäftsjahres. Die Archivierung im Ausland ist zulässig, sofern die Rechnungen für die slowakischen Steuerbehörden jederzeit zugänglich bleiben.