Verstehen der norwegischen E-Rechnungs-Vorschriften
Das Senden von Rechnungen in Norwegen, insbesondere an öffentliche Stellen, unterliegt einem robusten E-Rechnungsrahmen. Seit dem 1. April 2019 ist es für alle öffentlichen Stellen in Norwegen verpflichtend, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, und deren Lieferanten sind verpflichtet, E-Rechnungen anstelle von Papier- oder PDF-Dokumenten einzureichen. Diese Verpflichtung basiert auf den Vorschriften zur E-Rechnung im öffentlichen Beschaffungswesen (FOR-2019-04-01-444), die die europäische E-Rechnungsrichtlinie 2014/55/EU in nationales Recht umsetzt. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen an norwegische Regierungsstellen liefert, in der Lage sein muss, strukturierte elektronische Rechnungen zu erstellen und zu liefern.
Während die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Regierung (B2G) fest etabliert ist, untersucht Norwegen aktiv die Ausweitung dieser Verpflichtungen auf Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B). Die norwegische Steuerverwaltung hat eine Konsultation zur Einführung einer verpflichtenden digitalen Buchführung und B2B-E-Rechnung für Unternehmen, die buchführungspflichtig sind, gestartet. Aktuelle Vorschläge deuten auf eine schrittweise Umsetzung hin, wobei die verpflichtende Ausstellung elektronischer Rechnungen für B2B-Transaktionen möglicherweise ab dem 1. Januar 2028 beginnt, gefolgt von Anforderungen für Unternehmen, elektronische Rechnungen zu empfangen und vollständig digitale Buchführungssysteme ab dem 1. Januar 2030 zu führen.