Verständnis der schwedischen E-Rechnungs-Vorschriften
In Schweden ist die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) eine gesetzliche Anforderung für alle Transaktionen mit öffentlichen Einrichtungen. Seit dem 1. April 2019 sind alle Lieferanten öffentlicher Auftraggeber, einschließlich zentraler Regierungsbehörden, Kommunen und Regionen, gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen für nach diesem Datum unterzeichnete Verträge auszustellen. Diese Vorgabe ergibt sich aus dem Gesetz über elektronische Rechnungen im öffentlichen Beschaffungswesen (2018:1277), das die EU-Richtlinie 2014/55/EU in nationales Recht umsetzt. Folglich müssen öffentliche Einrichtungen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, die dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen. Die schwedische Steuerbehörde (Skatteverket) und die Behörde für digitale Regierung (DIGG) sind die wichtigsten Regulierungsbehörden, die diese Anforderungen überwachen. Während die E-Rechnung für Geschäftstransaktionen (B2B) noch nicht verpflichtend ist, wird sie aufgrund ihrer Effizienzvorteile weit verbreitet angenommen, und es gibt laufende Diskussionen und Vorschläge, insbesondere im Hinblick auf die EU-Initiative zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA), die die verpflichtende E-Rechnung für B2B-Transaktionen um 2030 erweitern könnte.