Die Anforderungen an die Zeiterfassung in Deutschland: Verständnis des rechtlichen Rahmens
In Deutschland stammt die Verpflichtung zur umfassenden Zeiterfassung von bedeutenden rechtlichen Entscheidungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Mai 2019 und das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber nicht nur Überstunden, sondern die gesamten Arbeitsstunden ihrer Mitarbeiter genau erfassen müssen. Diese Anforderung ist im § 3 Abs. 2 Nr. 1 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verankert. Bis Dezember 2025 wird die elektronische Erfassung aller Arbeitsstunden für alle Arbeitgeber verpflichtend, um die digitale Erfassung von Beginnzeiten, Endzeiten und Pausen sicherzustellen.
Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Strafen von bis zu 30.000 EUR führen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Systeme objektiv, zuverlässig und zugänglich sind, um diese Standards zu erfüllen. Harvest entspricht dieser Vorgabe, indem es Werkzeuge bereitstellt, die eine präzise Erfassung von projektspezifischen Stunden und Abwesenheiten ermöglichen und die Einhaltung sowohl der aktuellen als auch der zukünftigen gesetzlichen Anforderungen sicherstellen.