Die Verpflichtung zur Zeiterfassung in Deutschland: Ein rechtlicher Überblick
Die Landschaft der Zeiterfassung in Deutschland wurde durch jüngste gesetzliche Vorgaben neu gestaltet, die Arbeitgeber verpflichten, umfassende Systeme zur Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu implementieren. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Mai 2019 und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im September 2022 müssen Unternehmen nun ein "objektives, zuverlässiges und zugängliches System" zur Zeiterfassung führen. Dies dient der Angleichung an die EU-Arbeitszeitrichtlinie und das deutsche Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Der vorgeschlagene Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG-E) präzisiert diese Verpflichtungen weiter und verlangt von den Arbeitgebern, den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeiten einschließlich Pausen und Überstunden zu erfassen. Der Wechsel erfordert eine detaillierte tägliche Aufzeichnung, idealerweise vor Ende des Arbeitstags und spätestens sieben Tage danach. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Einhaltung der Arbeitsgesetze sicherzustellen, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern.