Verständnis des neuen Zeiterfassungsmandats in Dänemark
Ab dem 1. Juli 2024 schreibt das neue Arbeitszeitgesetz Dänemarks (Gesetz Nr. 89) vor, dass alle Arbeitgeber ein "objektives, zuverlässiges und zugängliches" System zur Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter implementieren. Diese Gesetzgebung ist eine direkte Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall CCOO/Deutsche Bank von 2019, das die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, solche Systeme durchzusetzen. Ziel ist es, die Einhaltung der EU-Arbeitszeitvorschriften sicherzustellen und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu schützen.
Das Gesetz gilt für alle angestellten Mitarbeiter in Dänemark, einschließlich derjenigen in kleinen Verbänden, mit einer engen Ausnahme für "Selbstorganisierer" – Mitarbeiter, die ihre Zeitpläne autonom verwalten. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Systeme die täglichen Arbeitsstunden zuverlässig erfassen, obwohl spezifische Zeitfenster nicht erforderlich sind. Die Einhaltung ist entscheidend, da die dänische Arbeitsumweltbehörde ihre Sanktionsbefugnisse bei Nichteinhaltung erhöht hat.