Die Verpflichtung zur Zeiterfassung in Spanien: Verständnis des königlichen Dekrets 8/2019
Die Zeiterfassung in Spanien wurde am 12. Mai 2019 mit der Genehmigung des königlichen Dekrets 8/2019 verpflichtend. Dieses Gesetz, das Artikel 34.9 des Arbeitnehmerstatuts änderte, verlangt von allen Unternehmen, die in Spanien tätig sind, eine tägliche Aufzeichnung der Arbeitszeiten zu führen. Dazu gehören die Anfangs- und Endzeiten, Pausen und die Gesamtdauer des Arbeitstags. Die Verpflichtung gilt für alle Sektoren und Unternehmensgrößen, von großen Konzernen bis hin zu Selbständigen mit Angestellten, wobei Ausnahmen in der Regel für das obere Management gelten.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihr Zeiterfassungssystem objektiv, zuverlässig und manipulationssicher ist. Die Aufzeichnungen müssen auf Anfrage für Mitarbeiter, deren rechtliche Vertreter und die Arbeits- und Sozialversicherungsinspektion zugänglich sein. Ab Juni 2024 wird eine neue Regelung die Umstellung auf digitale Systeme vorschreiben, die bis zum 31. Dezember 2025 vollständig umgesetzt werden soll. Diese Änderung zielt darauf ab, Papier- und Tabellenmethoden, die leicht veränderbar sind und keine Rückverfolgbarkeit bieten, abzuschaffen.