Verpflichtende Zeiterfassung in Spanien
Seit dem 12. Mai 2019 sind alle Unternehmen in Spanien verpflichtet, ein tägliches Protokoll der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu führen, wie im königlichen Dekret-Gesetz 8/2019 festgelegt. Diese Anforderung gilt für alle Organisationen, unabhängig von Größe oder Sektor, einschließlich Remote- und Hybridarbeitern sowie bald auch für Führungskräfte. Ziel ist es, Transparenz zu erhöhen, Arbeitsmissbrauch zu verhindern und die Überstunden genau zu überwachen.
Arbeitgeber müssen genaue Start- und Endzeiten, Pausen, die gesamten täglichen Stunden und die Unterscheidung zwischen regulären und Überstunden erfassen. Die Aufzeichnungen müssen mindestens vier Jahre lang aufbewahrt und den Mitarbeitern sowie Arbeitsinspektoren zugänglich gemacht werden. Zukünftige Vorschriften im Jahr 2026 werden die Verwendung digitaler, manipulationssicherer Systeme zur Zeiterfassung vorschreiben und von manuellen Methoden wie Papierzeiterfassungen oder Tabellenkalkulationen abweichen.