Navigieren im neuen Zeiterfassungsumfeld Dänemarks
Ab dem 1. Juli 2024 schreibt ein neues Gesetz zur Zeiterfassung vor, dass alle Arbeitgeber in Dänemark ein "objektives, zuverlässiges und zugängliches" System zur Verfolgung der Arbeitszeiten der Mitarbeiter implementieren müssen. Diese Anforderung ergibt sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 im Fall CCOO/Deutsche Bank, das darauf abzielt, die EU-Arbeitszeitrichtlinie durchzusetzen. Arbeitgeber müssen die Einhaltung sicherstellen, um Geldstrafen und Sanktionen von der dänischen Arbeitsumweltbehörde zu vermeiden.
Dieses System muss die täglichen Arbeitsstunden protokollieren, obwohl die Verfolgung spezifischer Start- und Endzeiten zusätzlich zur Einhaltung der erforderlichen Ruhezeiten beitragen kann. Wichtig ist, dass alle Daten mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden müssen, wobei die Mitarbeiter Zugang zu ihren eigenen Aufzeichnungen haben. Diese Maßnahme ist entscheidend für Transparenz und rechtliche Einhaltung und steht im Einklang mit Dänemarks "Flexicurity"-Modell, das Arbeitgeberflexibilität mit starker Mitarbeitersicherheit in Einklang bringt.